energycoop eG – Energiegenossenschaft meldet Insolvenz an
Die energycoop eG hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Osnabrück gestellt. Mit Beschluss vom 4. April 2019 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde vom Amtsgericht Osnabrück Rechtsanwältin Anna Kuleba von der Kanzlei SchoofsPartner aus Osnabrück bestellt.
Die Belieferung mit Strom und Gas an unsere Kunden mussten wir zeitgleich zum 4. April 2019 einstellen. Über die Ersatzversorgung des lokalen Grundversorgers ist die Belieferung an unsere Kunden im Bereich Niederspannung/Niederdruck weiterhin sichergestellt.
Quelle: energycoop eG
Was nun - Ersatzversorgung durch den Grundversorger
Wenn ein Versorger seine Geschäftstätigkeit einstellt muss, übernimmt der Grundversorger die Belieferung von Strom und Erdgas. Dieser Vorgang ist in Deutschland gesetzlich geregelt und verpflichtet den örtlichen Grundversorger, die Belieferung auch weiterhin sicherzustellen. Der Vertrag mit dem Grundversorger kommt stillschweigend zustande.
Wenn noch nicht geschehen - Zählerstand ablesen!!!
Lesen Sie möglichst zeitnah Ihren Strom- oder Gaszähler ab. Wir empfehlen Ihnen, ein Foto von Ihrem Zähler zu machen. Melden Sie den Zählerstand dem Netzbetreiber, sodass es auch zu keiner Fehlrechnung kommt.
Warten Sie nicht zu lange!
Sie als ecoop Kunde befinden sich seit dem 4. April 2019 in der Grundversorgung. Sie können höhere Kosten vermeiden und zeitnah zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.